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Bierbusse in München erlaubt
Friday, 19. August 2011
 
Regelmäßig verkehrende spezielle "Bierbusse", die ein Betreiber von Stadtrundfahrten für Bayerns Freunde des Gerstensaftes auf Münchens Straßen einsetzt, sind rechtens.

Regelmäßig verkehrende spezielle "Bierbusse", die ein Betreiber von Stadtrundfahrten für Bayerns Freunde des Gerstensaftes auf Münchens Straßen einsetzt, sind rechtens. Das bestätigte jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer entsprechenden Entscheidung (Az. 11 B 11/332). Ein Konkurrent wollte den bierseligen Sonderlinienverkehr in der bayerischen Metropole gerichtlich verbieten lassen. Zwar hatte die Regierung von Oberbayern bereits vor Längerem die Genehmigung für die "Hop-on-hop-off"-Busfahrten mit spezieller, mindestens zwanzig Sorten des Gebräus bereithaltenden Bierbar an Bord erteilt und dem cleveren Verkehrsunternehmer eine "Bier-Haltestelle" am Hauptbahnhof Nord nebst einer "Tag-" und einer "Nachtrunde" zugebilligt, doch diese einträglichen "mobilen Oktoberwiesn" waren dem Kläger, der ebenfalls Stadtrundfahrten anbietet, ein Dorn im Auge. Allerdings zu Unrecht, wie Bayerns oberste Verwaltungsrichter unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht betonten und dem Spielverderber jegliche Klagebefugnis in dieser Sache verwehrten. "Dafür hätte das gegnerische Verkehrsunternehmen durch die umstrittene Genehmigung nämlich nachweislich in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt sein müssen", erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer von der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de). Davon könne aber nur die Rede sein, wenn der Konkurrent selbst Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge erbrächte, die im Interesse des Gemeinwohls einen öffentlichen Auftrag zu Personenbeförderung beinhalten. Das ist bei einer Bus-GmbH nicht der Fall, die ihrerseits lediglich Einzelrundfahren zu im Wesentlichen touristischen und nicht gastronomischen Zwecken anbiete. ar.NET)
 
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