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BGH-Urteil: Mietwagen-Kunden nach Verschuldungsgrad haftbar
Wednesday, 12. October 2011
 
Gute Nachrichten für Nutzer von Mietfahrzeugen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VI ZR 46/10) können Autovermieter den Schaden aus einem Unfall künftig nicht mehr einfach auf den Mieter des Fahrzeugs abwälzen, auch wenn dieser den Unfall grob fahrlässig verursacht hat.

Gute Nachrichten für Nutzer von Mietfahrzeugen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VI ZR 46/10) können Autovermieter den Schaden aus einem Unfall künftig nicht mehr einfach auf den Mieter des Fahrzeugs abwälzen, auch wenn dieser den Unfall grob fahrlässig verursacht hat. Die Höhe des Schadenersatzes bemisst sich vielmehr nach dem Grad der Schuld des Mieters am Unfall, berichtet das "Handelsblatt". Eine Klausel, die bei grober Fahrlässigkeit den Kunden grundsätzlich auf dem ganzen Schaden sitzen lässt und in vielen Auto-Mietverträgen zu finden ist, wird durch den BGH dadurch für unwirksam erklärt. Bei der Begründung verwies der zuständige Richter darauf, dass im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) das "Alles-oder-nichts-Prinzip" bei grober Fahrlässigkeit zum 1. Januar 2008 abgeschafft worden sei. Es gilt: Je größer die Schuld des Kunden an dem Unfall, desto mehr Schadenersatz muss er zahlen. Ob die Rechtsprechung dem Beklagten in dem konkreten Falle jedoch weiterhilft, bleibt abzuwarten. Er hatte das Fahrzeug 2008 mit 2,96 Promille Alkohol im Blut gegen einen Baum gelenkt und einen wirtschaftlichen Totalschaden i.H.v. 16.000 Euro verursacht. (ar.NET/br)
 
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