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Autofahrer vor Gericht
Monday, 4. July 2011
Wolfgang Büser beobachtet die Gerichtsszene: Foto: Büser/ar.NET
Wolfgang Büser beobachtet die Gerichtsszene: Foto: Büser/ar.NET
 
Volltrunken und trotzdem voll versichert Wann darf die deutsche Polizei einen ausländischen Führerschein einziehen Warum hat ein Polizist immer Recht Und hört am Kreisverkehr das Tempolimit auf Rechtsexperte Wolfgang Büser hat die aktuellsten Urteile zusammengetragen: Vollkaskoversicherung: "2,7 Promille" kann völligen Ausschluss bedeuten - es sei denn.

Volltrunken und trotzdem voll versichert Wann darf die deutsche Polizei einen ausländischen Führerschein einziehen Warum hat ein Polizist immer Recht Und hört am Kreisverkehr das Tempolimit auf Rechtsexperte Wolfgang Büser hat die aktuellsten Urteile zusammengetragen: Vollkaskoversicherung: "2,7 Promille" kann völligen Ausschluss bedeuten - es sei denn... Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals zur so genannten Quotelung bei Schadenfällen zu urteilen gehabt, in denen ein Versicherter einen Verkehrsunfall "grob fahrlässig" verursacht hat und seine Vollkaskoversicherung ihm deswegen gar keinen Schadenersatz (hier gefordert in Höhe von 6.400 ) leisten wollte. An sich, so der BGH, seien die Ablehnung der Versicherung - und ihr folgend die Urteile der Vorinstanzen - nachzuvollziehen. Doch sei nicht geprüft worden, ob der Autofahrer gegebenenfalls "unzurechnungsfähig" gewesen sei. Dann dürfe nämlich überhaupt nicht gekürzt werden. Sollte der Mann jedoch "vor Trinkbeginn oder in einem bestimmten Zeitpunkt, als er noch schuldfähig war, erkannt - oder grob fahrlässig nicht erkannt - haben, dass er im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit einen Unfall haben" könne, sei an eine Kürzung oder Streichung des Anspruchs zu denken. Und weiter: "Hierfür ist maßgeblich, ob und welche Vorkehrungen der Mann, der mit dem Pkw unterwegs war und beabsichtigte, Alkohol zu trinken, getroffen hatte, um zu verhindern, das er die Fahrt in alkoholisiertem Zustand antreten oder fortsetzen" werde. Je nach dem Ergebnis könne dann, weil der Autofahrer "absolut fahruntüchtig" gewesen sei, der Leistungsanspruch vollständig versagt werden. (BGH, IV ZR 225/10) Führerscheintourismus: Über Ungarn bekommen auch Fahrlaien einen Führerschein Lässt eine Philippinerin, die in Deutschland lebt, ihren in der Heimat gekauften, gefälschten Auto-Führerschein in Ungarn über einen Scheinwohnsitz und mit Hilfe einer Agentur "legitimieren", so darf eine deutsche Behörde ihr das Führen eines Autos in der Bundesrepublik nicht verbieten. Es fehle dafür an einer gesetzlichen Regelung, so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Zwar gebe es eine Europäische Richtlinie, die es ermögliche, in einem solchen Fall ein Fahrverbot zu verhängen. Diese sei aber in Deutschland (noch) nicht umgesetzt. (Hier hätte nur die ungarische Behörde den falschen Führerschein für ungültig erklären können. Den in Ungarn legitimierten Führerschein dürfe eine deutsche Behörde nicht ohne weiteres einziehen.)(Bayerischer VGH, 11 C 2938/10) Verkehrsrecht: Ein Polizist hat (fast) immer Recht... Wird ein Taxifahrer von einem Polizisten "in Zivil" angezeigt, dass dieser bei "Rot" die Kreuzung überquerte, während er auf der Querstraße auf "Grün" gewartet habe, bestreitet der Taxifahrer dies aber, so hat letztlich die Aussage des Polizisten stärkeres Gewicht. Dies unabhängig davon, dass es praktisch nicht möglich ist, dass dieser gleichzeitig seine wie auch die für den angeblichen Rotlichtsünder maßgebende Ampel sehen konnte. Die Begründung des Amtsrichters, der den Taxifahrer mit einem Bußgeld von 90 Euro belegte: Der Polizist hatte angegeben, dass seine Ampel bereits auf "Gelb" umgesprungen sei, als der Beschuldigte in die Kreuzung einfuhr. Dann hätte die für ihn maßgebende Ampel bereits "Rot" leuchten müssen. (AmG Landstuhl, 4286 Js 13706/10) Kfz-Haftpflichtversicherung: Geschädigter Autofahrer muss nicht erst "Marktforschung" betreiben Will ein durch einen Verkehrsunfall unverschuldet geschädigter Autofahrer seinen Sachschaden am Pkw auf Gutachtenbasis ausgeglichen haben, so kann er verlangen, dass die fiktive Reparaturkostenabrechnung nach den Stundenverrechnungssätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt erstellt wird. Es kann von ihm nicht verlangt werden, dass er bereits im Vorfeld ermittelt, ob es sich an seinem Fahrzeug um einen erheblichen oder minder erheblichen Schaden handelt - um danach entscheiden zu können, ob auch eine Reparatur in einer freien (und damit billigeren) Werkstatt ausreichen könnte. Das Landgericht Berlin verlangt von den Geschädigten keine Vorab-"Marktforschung", die eine "erhebliche Eigeninitiative" erfordere. (LG Berlin, 59 S 173/07) Verkehrsrecht: Wird der Kreisel verlassen, endet die Geschwindigkeitsbegrenzung Ist kurz vor der Einfahrt in einen (hier außerörtlichen) Kreisverkehr eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgesehen, so endet diese Begrenzung mit der Ausfahrt aus dem Kreisel. Es sei denn, dass durch ein weiteres Verkehrsschild erneut die Höchstgeschwindigkeit begrenzt wird. (OLG München, 24 U 252/09)
 
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