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Autoausfall nach Unfall wird nur für Reparaturzeit entschädigt
Monday, 29. August 2011
 
Wer schuldlos in einen Unfall verwickelt wurde, hat für die Zeit des Ausfalls seines privaten Wagens Anspruch auf finanziellen Schadensersatz, auch wenn er sich kein Ersatz-Auto mietet.

Wer schuldlos in einen Unfall verwickelt wurde, hat für die Zeit des Ausfalls seines privaten Wagens Anspruch auf finanziellen Schadensersatz, auch wenn er sich kein Ersatz-Auto mietet. Allerdings beschränkt sich dieser Anspruch auf die für die Reparatur oder Ersatzbeschaffung notwendige Zeit. Eine darüber hinausgehende Verlängerung ist zwar bei unerwarteten Verzögerungen möglich, worauf die Gegenpartei allerdings schon beim Eintreten solcher Umstände klar hingewiesen werden muss. Zu dieser Auffassung ist jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe gelangt (Az. 1 U 54/11). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, hatte die Versicherung eines Unfallverursachers dem geschädigten Pkw-Besitzer vorprozessual 4.500 Euro gezahlt, was 90 Tagen Nutzungsausfall seines Wagens bei einem als ersatzfähig angesehenen Tagessatz von 50 Euro entsprach. Das reichte dem Mann allerdings noch nicht. Er wollte insgesamt 134 Kalendertage wegen seines fehlenden Autos entschädigt haben. Denn da er nicht in der Lage war, die Reparaturkosten für den Unfall-Pkw vorzufinanzieren und ihm auch kein Kredit dafür von der Bank gewährt wurde, verzögerte sich die gesamte Prozedur erheblich. Dafür habe der Betroffene laut Karlsruher Richterspruch jedoch ganz allein die Verantwortung zu tragen. Denn erst zweieinhalb Monate nach dem Crash hat er die Versicherung des Unfall-Verursachers darüber informiert, dass er die Reparatur nicht, wie üblich, aus eigenen Mitteln verauslagen könne. "Damit beginnt die Zählung der zu Recht in Rechnung zu stellenden zusätzlichen Ausfalltage jedoch auch erst mit diesem Tag der Offenbarung und ergibt summa summarum ein Nutzungsentgelt weit unter dem schon gezahlten Betrag", erklärt D-AH-Rechtsanwalt Tim Vlachos). Womit sich die Klage erübrigt. (ar.NET)
 
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