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Ausfahrt-Nutzer muss auch "Linksfahrer" beachten |
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Friday, 2. December 2011 |
Wer mit seinem Pkw von einem Parkplatz nach rechts auf die Straße einbiegt, der muss den - vorfahrtsberechtigten - fließenden Verkehr beachten. Kommt es zu einem Zusammenstoß, so haftet der Ausfahrende regelmäßig in voller Höhe für den Schaden.
Wer mit seinem Pkw von einem Parkplatz nach rechts auf die Straße einbiegt, der muss den - vorfahrtsberechtigten - fließenden Verkehr beachten. Kommt es zu einem Zusammenstoß, so haftet der Ausfahrende regelmäßig in voller Höhe für den Schaden. Dies gilt auch dann, wenn sich das Fahrzeug auf der Vorfahrtsstraße auf der linken Fahrspur befindet. In einem solchen Fall kann dem Kontrahenten nicht vorgeworfen werden, das Rechtsfahrgebot nicht beachtet zu haben. Ein aus einem Grundstück auf die Straße fahrender Pkw-Lenker habe eine "gesteigerte Pflicht", den fließenden Verkehr nicht zu gefährden, so das Urteil (BGH, VI ZR 282/10). (ar.NET/Wolfgang Büser) |